BGV A3

Wir überprüfen alles, vom Computer über die Bohrmaschine bis hin zu Fertigungsmaschinen und Ihrer kompletten elektrischen Anlage. Dabei richten wir uns nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), unter Berücksichtigung der BGV A3 - Prüfvorschriften.

Als Unternehmer/in sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich. Des Weiteren müssen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unverzüglich behoben werden. So ist es in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgehalten.

Als Sicherheitsbeauftragte/r sind Sie gegenüber einigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der Pflicht. Um finanziellen und körperlichen Schaden, von den Ihnen anvertrauten Menschen und sich selbst abzuwenden, sollten Sie sich unbedingt an die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Betriebs- sicherheitsverordnung (BetrSichV) halten.

Hier unterstützen wir Sie gerne mit unserem Know-how und führen die vorgeschrieben Prüfungen und Messungen, in den dafür vorgesehenen Intervallen, für Sie durch.

Zusätzlich ist die BGV A3 - Prüfung eventuell ein Schutz gegen Schadensersatzansprüche durch Dritte.

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