Prüfintervalle

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Anlagen/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in “Betriebstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”  (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

 

Elektrofachkraft

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Personen bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter

- in stationären Anlagen

- in nichtstationären Anlagen

 

 

6 Monate

arbeitstäglich

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtungen

Benutzer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit genutzt) und Verlängerungs- / Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung gilt, mit Ausnahmen, ein Richtwert von 6 Monaten.

Für Anschlussleitungen mit Stecker und beweglichen Leitungen mit Stecker und Festanschluss gilt:

- auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr.

- in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Prüfer: Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen.

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