Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Anlagen/Betriebsmittel
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Prüffrist
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Art der Prüfung
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Prüfer
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
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4 Jahre
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auf ordnungsgemäßen Zustand
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Elektrofachkraft
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Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in “Betriebstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
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1 Jahr
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Elektrofachkraft
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Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
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1 Monat
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auf Wirksamkeit
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Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Personen bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
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Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in nichtstationären Anlagen
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6 Monate
arbeitstäglich
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auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtungen
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Benutzer
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit genutzt) und Verlängerungs- / Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung gilt, mit Ausnahmen, ein Richtwert von 6 Monaten.
Für Anschlussleitungen mit Stecker und beweglichen Leitungen mit Stecker und Festanschluss gilt:
- auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr.
- in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
Prüfer: Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Kontakt
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